Zwischen Selbstverantwortung und Datenschutz – Teil 2

Ich habe mich also nun für die Teilnahme an einem sozialen Netzwerk entschieden, Bedingungen akzeptiert und die Einstellungen nach bestem Wissen und Gewissen so hingefrickelt, dass ich mit der Reichweite meiner Veröffentlichungen leben kann, ohne befürchten zu müssen, dass am nächsten Tag im Büro hinter meinem Rücken getuschelt wird.

Wo hört die Selbstverantwortung auf und wo fängt der Datenschutz an?

Im ersten Teil ging es um meine Überlegungen zur Preisgabe meiner Daten, wie sieht es aber mit der Verwendung aus?

Ich habe mich also nun für die Teilnahme an einem sozialen Netzwerk entschieden, Bedingungen gelesen akzeptiert und die Einstellungen nach bestem Wissen und Gewissen so hingefrickelt, dass ich mit der Reichweite meiner Veröffentlichungen leben kann, ohne befürchten zu müssen, dass am nächsten Tag im Büro hinter meinem Rücken getuschelt wird.

Während meine virtuelle Identität sich entwickelt und ich mit ihr auch außerhalb des vermeintlich geschlossenen sozialen Netzwerks im Internetz bewege, hinterlasse ich Spuren auf meinem Weg.
Aus diesen Spur-Daten machen findige Geschäftsleute und deren erfindungsreiche Techniker und Informatiker wertvolle Informationen, indem sie sie in Beziehung zueinander und zu mir setzen. Auf diese Weise kann zum Beispiel ein Profil über mich und meine Interessen entstehen, das – sollte ich mich darüber hinaus in einer demografisch werberelevanten Zielgruppe befinden – für verschiedene Branchen interessant und für Werbetreibende schon fast kostbar ist.
Wer sich jetzt an Teil 1 erinnert und sagt, dass diese Informationen ja sehr wohl personenbezogen sind, wenn sie zu mir in Beziehung gesetzt werden und ich darauf keinen Einfluss habe, dass und wie sie erhoben werden, dann hat er recht und das ist auch der Punkt, der dem Schleswig-Holsteinischen Datenschützer Thilo Weichert so sauer aufstößt.

Schutz oder Bevormundung?

Die angeführten Bedenken der Datenschützer sind auf den ersten Blick nachvollziehbar, mit ein wenig darauf herumdenken schleichen sich Zweifel ein. Ich möchte da nur mal einen kleinen Punkt als Denkanstoß herausgreifen:

Ungeachtet der, meiner Meinung nach, noch immer offenen Frage nach der Anwendbarkeit des Deutschen Datenschutzrechts wird unter anderem die Speicherung und Verarbeitung der Userdaten in den USA bemängelt.

Korrigiert mich, wenn ich das falsch sehe, aber in diesem speziellen Fall von Facebook habe ich doch bei der Anmeldung akzeptiert, dass meine Daten in den USA gespeichert und verarbeitet werden, also selbstverantwortlich im Rahmen meiner informationellen Selbstbestimmung entschieden, dass ich damit einverstanden bin. Wenn nun Verarbeitung bedeutet, dass Facebook z.B. meine „Likes“ sammelt und auswertet, dann habe ich dem zugestimmt.

Nun kommt der Staat, verkörpert durch den Datenschützer und sagt „das ist alles böse und darf nicht sein“ (ich mach’s mir da jetzt mal einfach in der Formulierung).

Ohne den Begriff des mündigen Bürgers strapazieren zu wollen – wenn ich für mich entschieden habe, das ist ok, werde ich durch solche Vorstöße geschützt oder bevormundet und in meiner Entscheidung eingeschränkt? Nun kann man argumentieren, dass sich möglicherweise nicht jeder der Tragweite dieser Entscheidung bewusst ist, auf der anderen Seite schützt Unwissenheit ja aber auch vor Strafe nicht.

Ich bin kein Jurist und sowohl fachlich, sachlich als auch emotional kann man darüber streiten, aber das ist meine Wahrnehmung als juristischer Laie und die beinhaltet eine Einmischung in meine Entscheidung.

Exkurs – Ist Daten sammeln böse?

Dass Facebook nicht haarklein ausführt, was hier unter Verarbeitung der Daten verstanden wird, und ob dieses und andere sozialen Netzwerke, die momentan gerade nicht in vorderster Front der Schusslinie stehen, in der Vergangenheit oder Zukunft ungeprüft und unbemerkt alle Daten, die sie nur bekommen können, über ihre Nutzer sammeln, mag moralisch verwerflich und rechtlich bedenklich sein. Auf jeden Fall ist dieses Tun wirtschaftlich lukrativ.

Das Sammeln von Benutzerdaten, die Einordnung in Zielgruppen in Verbindung mit Werbung ist ein Geschäftsmodell. Damit wird Facebook überhaupt erst betrieben und am Leben erhalten. Wer glaubt, dass Herr Zuckerberg Facebook für 580 Millionen User aus reiner Menschenfreundlichkeit betreibt, der glaubt auch, dass Rabattkarten wie Payback oder Deutschlandcard nur aus dem Grund erfunden wurden, damit man beim Einkaufen Geld spart oder schicke Prämien bekommt. Nichts anderem als dem Sammeln von (personalisierbaren) Daten über das Einkaufsverhalten der Kunden dienen diese Karten. Rabatte und Prämien sind sozusagen das Goodie, um es dem Nutzer schmackhaft zu machen. Ebenso, wie ich Facebook und seine Infrastruktur kostenlos nutzen darf, um mich mit meinen Freunden und Bekannten zu vernetzen.

Und, habt Ihr das Kleingedruckte auf dem Kartenantrag gelesen und wisst, wo Eure Daten gespeichert werden und was der Ausgeber der Karte alles damit machen darf, weil er einen in Deutschland gültigen Vertrag mit Euch geschlossen hat?

Merkt Ihr was?

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